Recht oder recht haben?

Fragezeichen

Es herrscht eine große Unsi­cher­heit bei der Ver­wen­dung des Worts „Recht“. Schrei­ben wir es nun groß oder klein? Recht oder recht haben? Eigent­lich ist es ganz ein­fach. Wir bie­ten Hilfestellung.

Recht oder recht haben: groß oder klein? Dar­über herrscht große Unsi­cher­heit. Dabei ist es eigent­lich ganz ein­fach: Benut­zen wir es in einem über­tra­ge­nen Sinn, schrei­ben wir es klein. Mei­nen wir aber eher die juris­ti­sche Bedeu­tung, schrei­ben wir es groß.

Recht oder recht haben?

Die Kleinschreibung

Klein schreibt man das Adjek­tiv bzw. das Adverb „recht“, wenn wir es in einem über­tra­ge­nen Sinn ver­wen­den, also etwa im Sinne von „rich­tig, auf­recht, geeig­net, passend“.

Das geschieht dir recht!
Jetzt erst recht!
Gehe ich recht in der Annahme, dass […]?
Das soll mir recht sein.

Die Großschreibung

Groß schreibt man die Sub­stan­ti­vie­rung des Adjek­tivs, wenn wir es etwa in einen Zusam­men­hang mit „Ord­nung, rich­tig“ meinen:

Mal kurz nach dem Rech­ten sehen.
Da bin ich wohl an den Rech­ten geraten.

Groß­zu­schrei­ben ist auch das Sub­stan­tiv „Recht“ im Sinne von „Gesamt­heit der Gesetze und gesetz­ähn­li­chen Nor­men; Anspruch, Berech­ti­gung oder Befugnis“:

Glei­ches Recht für alle.
Nach gel­ten­dem Recht […]
Recht muss Recht bleiben.

Häufige Missverständnisse: zu Recht oder zurecht?

Häu­fige Miss­ver­ständ­nisse und damit häu­fig falsch geschrie­ben wird die Wen­dung „zu Recht“ im Sinne von „mit Berech­ti­gung“ oder von „berech­tig­ter­weise“. Hier schrei­ben wir dies stets getrennt:

Sie erhielt die Aus­zeich­nung zu Recht.

Das alte Adverb „zurecht“ exis­tiert heute nur noch als Verb­par­ti­kel: sich zurecht­fin­den, zurecht­kom­men, zurecht­wei­sen etc.:

Ich werde mich hier sicher schnell zurechtfinden.
Sie kom­men mit ihren Kin­dern über­haupt nicht mehr zurecht.

Sowohl Groß- als auch Kleinschreibung möglich

Eine Reihe von Wen­dun­gen kann groß- oder klein­ge­schrie­ben wer­den, wobei der Duden jeweils die Klein­schrei­bung emp­fiehlt: recht oder Recht haben, recht oder Recht bekom­men, recht oder Recht behalten:

Letzt­end­lich habe ich doch recht behalten.

Kom­pli­ziert wird es aller­dings dann, wenn wir diese Wen­dun­gen so ver­wen­den, dass eine der bei­den Schrei­bun­gen unmög­lich ist. So schrei­ben wir nur klein:

Du hast ja so recht!
Ich gebe Ihnen hier völ­lig recht.

Aber wir schrei­ben nur groß:

Wir haben ein Recht darauf!
Ich gebe dir das Recht, dich zu äußern.

Zur Herkunft

Recht/​recht kommt vom mit­tel­hoch­deut­schen rëht, das wie­derum vom alt­hoch­deut­schen reht her­stammt.
Habe ich nun recht oder Recht? Nach der auf­merk­sa­men Lek­türe wer­den Sie dies sicher­lich schnell und ein­deu­tig beant­wor­ten kön­nen. Zur Not hilft ein Blick in den Duden: recht.

Siehe auch

Ronald M. Filkas
Gelernter Schriftsetzer im Handsatz, Studium der Germanistik, zertifiziert abgeschlossene Fortbildungen „Web-Publishing Schwerpunkt DTP“ und Online-Redaktion, langjährige Erfahrungen als Schriftsetzer/ DTP-Fachkraft und als Korrektor und Lektor in Druckereien, Redaktionen und Verlagen. Mehr? Seite „Über mich“!

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