Es herrscht eine große Unsicherheit bei der Verwendung des Worts „Recht“. Schreiben wir es nun groß oder klein? Recht oder recht haben? Eigentlich ist es ganz einfach. Wir bieten Hilfestellung.
Recht oder recht haben: groß oder klein? Darüber herrscht große Unsicherheit. Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Benutzen wir es in einem übertragenen Sinn, schreiben wir es klein. Meinen wir aber eher die juristische Bedeutung, schreiben wir es groß.
Recht oder recht haben?
Die Kleinschreibung
Klein schreibt man das Adjektiv bzw. das Adverb „recht“, wenn wir es in einem übertragenen Sinn verwenden, also etwa im Sinne von „richtig, aufrecht, geeignet, passend“.
Das geschieht dir recht!
Jetzt erst recht!
Gehe ich recht in der Annahme, dass […]?
Das soll mir recht sein.
Die Großschreibung
Groß schreibt man die Substantivierung des Adjektivs, wenn wir es etwa in einen Zusammenhang mit „Ordnung, richtig“ meinen:
Mal kurz nach dem Rechten sehen.
Da bin ich wohl an den Rechten geraten.
Großzuschreiben ist auch das Substantiv „Recht“ im Sinne von „Gesamtheit der Gesetze und gesetzähnlichen Normen; Anspruch, Berechtigung oder Befugnis“:
Gleiches Recht für alle.
Nach geltendem Recht […]
Recht muss Recht bleiben.
Häufige Missverständnisse: zu Recht oder zurecht?
Häufige Missverständnisse und damit häufig falsch geschrieben wird die Wendung „zu Recht“ im Sinne von „mit Berechtigung“ oder von „berechtigterweise“. Hier schreiben wir dies stets getrennt:
Sie erhielt die Auszeichnung zu Recht.
Das alte Adverb „zurecht“ existiert heute nur noch als Verbpartikel: sich zurechtfinden, zurechtkommen, zurechtweisen etc.:
Ich werde mich hier sicher schnell zurechtfinden.
Sie kommen mit ihren Kindern überhaupt nicht mehr zurecht.
Sowohl Groß- als auch Kleinschreibung möglich
Eine Reihe von Wendungen kann groß- oder kleingeschrieben werden, wobei der Duden jeweils die Kleinschreibung empfiehlt: recht oder Recht haben, recht oder Recht bekommen, recht oder Recht behalten:
Letztendlich habe ich doch recht behalten.
Kompliziert wird es allerdings dann, wenn wir diese Wendungen so verwenden, dass eine der beiden Schreibungen unmöglich ist. So schreiben wir nur klein:
Du hast ja so recht!
Ich gebe Ihnen hier völlig recht.
Aber wir schreiben nur groß:
Wir haben ein Recht darauf!
Ich gebe dir das Recht, dich zu äußern.
Zur Herkunft
Recht/recht kommt vom mittelhochdeutschen rëht, das wiederum vom althochdeutschen reht herstammt.
Habe ich nun recht oder Recht? Nach der aufmerksamen Lektüre werden Sie dies sicherlich schnell und eindeutig beantworten können. Zur Not hilft ein Blick in den Duden: recht.
Siehe auch
- Wiktionary: recht
- Wiktionary: recht (englisch, siehe hier besonders den Absatz 3 „German“)
- „So weit oder soweit? Verbindungen mit ‚so‘“
- und „Die Justiz und ihre Sprache“
2 Kommentare