Die Justiz und ihre Sprache

Paragraphenzeichen

Die Jus­tiz hat ihre eigene Spra­che. Und die Jus­tiz und ihre Spra­che wan­deln sich. Mit ihr die Gesetze bzw. die Recht­spre­chung. Ein Bei­trag bei Deutsch­land­funk Kul­tur beleuch­tet, wie der Sprach­gebrauch in Geset­zen Rechts­lü­cken schafft. 

Hans Magnus Enzens­ber­ger soll geläs­tert haben, dass die „Unver­ständ­lich­keit der Rechts­spra­che […] beab­sich­tigt“ sei, das gehöre „zum Nim­bus des Geset­zes. Diese ist kein Feh­ler, ist sie doch ihrem Wesen nach Herrschafts­sprache. Wo kämen die Ministerial­beamten, Rich­ter und Hun­dert­tau­sende Anwälte ande­ren­falls hin?“

Die Jus­tiz und ihre Spra­che, das ist eine Sache für sich. Des­halb wer­den wohl auch kaum Juris­tin­nen und Juris­ten unter mei­ner Leser­schaft sein. Hier zäh­len näm­lich (sprach­li­che) Fein­hei­ten, die dar­über ent­schei­den kön­nen, ob jemand ver­ur­teilt wird oder nicht. Wuss­ten Sie zum Bei­spiel, dass das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rium eine Lin­gu­is­tin beschäf­tigt, die „die Sprach­prü­fung von Gesetzes­novellen aus allen Res­sorts“ vor­nimmt, „damit diese Texte mög­lichst verständ­lich in den Bun­des­tag gehen“? Merke: Unfall­flucht ist nicht gleich Unfall­flucht, eine Nöti­gung muss keine sein. Nur beim schwers­ten aller Delikte, dem Mord, „ist bis­lang fast jeder Reform­impuls verpufft“.

Der Bei­trag von Michael Reis­sen­ber­ger: Deutsch­land­funk Kul­tur: „Ver­bre­chen und Strafe – Wie Sprach­ge­brauch in Geset­zen Rechts­lü­cken schafft“. Ich emp­fehle, den Bei­trag zu hören (32 Minu­ten, 48 Sekun­den), denn die Abschrift des Bei­trags auf der genann­ten Seite ist gekürzt.

(Siehe hier bei­spiels­weise auch „Sprach­müll am Arbeits­platz“ und „Die Spra­che, eine Droge“ und in Ronalds Noti­zen: „Zwangs­ein­wei­sun­gen“, wo ein Wort einen gewal­ti­gen Unter­schied macht!)

Ronald M. Filkas
Gelernter Schriftsetzer im Handsatz, Studium der Germanistik, zertifiziert abgeschlossene Fortbildungen „Web-Publishing Schwerpunkt DTP“ und Online-Redaktion, langjährige Erfahrungen als Schriftsetzer/ DTP-Fachkraft und als Korrektor und Lektor in Druckereien, Redaktionen und Verlagen. Mehr? Seite „Über mich“!

6 Kommentare

  1. Ich fühlte mich bei den Bei­spie­len doch glatt an den Rechts­kun­de­un­ter­richt mei­ner Aus­bil­dung vor rund 40 Jah­ren erinnert. 

    Strom konnte man sei­ner­zeit nicht steh­len, weil er keine Sache ist. Dafür musste erst das Gesetz geän­dert werden.

    Aber der Umstand, dass ein Gesetz bereits einen Tat­be­stand geschaf­fen haben muss, um jeman­den bei ent­spre­chen­dem Sach­ver­halt zu bestra­fen, ist ein wesent­li­cher Bestand­teil des Rechts­staa­tes. In China – bei­spiels­weise – wer­den unfaire Pro­zesse gemacht, in denen der Beschul­digte wegen Din­gen ver­ur­teilt wird, die zum Zeit­punkt des Gesche­hens noch gar nicht ver­bo­ten waren. Die Berichte von Amnesty Inter­na­tio­nal sind voll von sol­chen Ver­su­chen, das angeb­li­che Recht gegen seine Bür­ger zu verwenden.

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