Die Justiz hat ihre eigene Sprache. Und die Justiz und ihre Sprache wandeln sich. Mit ihr die Gesetze bzw. die Rechtsprechung. Ein Beitrag bei Deutschlandfunk Kultur beleuchtet, wie der Sprachgebrauch in Gesetzen Rechtslücken schafft.
Hans Magnus Enzensberger soll gelästert haben, dass die „Unverständlichkeit der Rechtssprache […] beabsichtigt“ sei, das gehöre „zum Nimbus des Gesetzes. Diese ist kein Fehler, ist sie doch ihrem Wesen nach Herrschaftssprache. Wo kämen die Ministerialbeamten, Richter und Hunderttausende Anwälte anderenfalls hin?“
Die Justiz und ihre Sprache, das ist eine Sache für sich. Deshalb werden wohl auch kaum Juristinnen und Juristen unter meiner Leserschaft sein. Hier zählen nämlich (sprachliche) Feinheiten, die darüber entscheiden können, ob jemand verurteilt wird oder nicht. Wussten Sie zum Beispiel, dass das Bundesjustizministerium eine Linguistin beschäftigt, die „die Sprachprüfung von Gesetzesnovellen aus allen Ressorts“ vornimmt, „damit diese Texte möglichst verständlich in den Bundestag gehen“? Merke: Unfallflucht ist nicht gleich Unfallflucht, eine Nötigung muss keine sein. Nur beim schwersten aller Delikte, dem Mord, „ist bislang fast jeder Reformimpuls verpufft“.
Der Beitrag von Michael Reissenberger: Deutschlandfunk Kultur: „Verbrechen und Strafe – Wie Sprachgebrauch in Gesetzen Rechtslücken schafft“. Ich empfehle, den Beitrag zu hören (32 Minuten, 48 Sekunden), denn die Abschrift des Beitrags auf der genannten Seite ist gekürzt.
(Siehe hier beispielsweise auch „Sprachmüll am Arbeitsplatz“ und „Die Sprache, eine Droge“ und in Ronalds Notizen: „Zwangseinweisungen“, wo ein Wort einen gewaltigen Unterschied macht!)
Ich fühlte mich bei den Beispielen doch glatt an den Rechtskundeunterricht meiner Ausbildung vor rund 40 Jahren erinnert.
Strom konnte man seinerzeit nicht stehlen, weil er keine Sache ist. Dafür musste erst das Gesetz geändert werden.
Aber der Umstand, dass ein Gesetz bereits einen Tatbestand geschaffen haben muss, um jemanden bei entsprechendem Sachverhalt zu bestrafen, ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates. In China – beispielsweise – werden unfaire Prozesse gemacht, in denen der Beschuldigte wegen Dingen verurteilt wird, die zum Zeitpunkt des Geschehens noch gar nicht verboten waren. Die Berichte von Amnesty International sind voll von solchen Versuchen, das angebliche Recht gegen seine Bürger zu verwenden.
Danke für den interessanten Kommentar!
Freue mich immer wieder höchst Interessantes zu lesen.
Vielen Dank.
Danke für das Lob!