DIN-​Norm für Bewerbungen

DIN LogoWir Deut­sche nor­mie­ren gern. Für so gut wie alles gibt es ent­spre­chende und pas­sende DIN-​Normen. Doch wuss­ten Sie, dass es sogar eine DIN-​Norm für Bewer­bun­gen gibt? 

DIN-​Norm für Bewerbungen

Für fast alles exis­tiert eine DIN-​Norm des Deut­schen Insti­tuts für Nor­mung. So gibt es bei­spiels­weise auch eine DIN-​Norm für Bewer­bun­gen, näm­lich DIN 5008. Eigent­lich gilt sie für Text­ver­ar­bei­tung im Büro- und Ver­wal­tungs­be­reich, doch sie ist auch rele­vant, wenn es um Ihre Bewer­bung geht. Ein Arti­kel von arbeitsabc.de über die DIN 5008 zeigt Ihnen, was Sie hier­bei beach­ten sollten.

Gel­ten die auf­ge­führ­ten Regeln für Anschrei­ben eigent­lich für die Typo­gra­fie von Brief­bö­gen all­ge­mein, so halte ich die Vor­schläge für die für eine Bewer­bung zu ver­wen­den­den Schrift­ar­ten für inzwi­schen reich­lich über­holt. Sol­che wie Arial, Times New Roman, Hel­ve­tica oder Ver­dana sind Sys­tem­schrif­ten. Wer diese ver­wen­det, zeugt nicht unbe­dingt von Per­sön­lich­keit. Etwas mehr Krea­ti­vi­tät bei der Aus­wahl der Schrift sollte es schon sein. Kei­nes­wegs ver­wen­den: Comic Sans!

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(Bild­nach­weis: Deut­sches Insti­tut für Normung/​Own work über Wiki­me­dia Com­mons)

Ronald M. Filkas
Gelernter Schriftsetzer im Handsatz, Studium der Germanistik, zertifiziert abgeschlossene Fortbildungen „Web-Publishing Schwerpunkt DTP“ und Online-Redaktion, langjährige Erfahrungen als Schriftsetzer/ DTP-Fachkraft und als Korrektor und Lektor in Druckereien, Redaktionen und Verlagen. Mehr? Seite „Über mich“!

5 Kommentare

  1. Gut, dass ich mich nicht mehr bewer­ben muss. 😉
    Mein Arbeit­ge­ber schreibt Arial 11 für offi­zi­el­les Schrift­gut vor (Briefe, haus­in­terne Vermerke).

  2. Hallo, Herr Filkas,

    so rege­lungs­wü­tig ist das Deut­sche Insti­tut für Nor­mung gar nicht: Die DIN 5008 ist eine Emp­feh­lung. Ver­bind­lich ist sie nur für Aus­zu­bil­dende in Büro­be­ru­fen, die eine Prü­fung vor der IHK able­gen wollen/​müssen.

    Der Ent­wurf für die Neu­aus­gabe der DIN 5008 vom April 2019 ent­hält zwar (erst­mals) aus­drück­lich Vor­schläge für Bewer­bungs­an­schrei­ben, ver­bind­lich sind aber auch sie nicht. Und: Die DIN hat nie eine Schrift­art emp­foh­len. Es sol­len ledig­lich »zu kleine Schrift­ar­ten (unter 10 Punkt) und aus­ge­fal­lene Schrift­ar­ten (z.B. Schreib­schrift)« ver­mie­den werden. 

    Viele Grüße aus dem Nor­den, MK

    1. Hallo, Frau Kümmel,

      danke für die Hin­weise! Ich habe gese­hen, dass es auf Ihrer Web­site meh­rere Bei­träge zur DIN 5008 gibt, daher sei diese der geneig­ten Leserin/​dem geneig­ten Leser hier­mit aus­drück­lich empfohlen.

      Ein Gruß aus Frank­furt a. M. zurück!

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