Häufig gesehen zurzeit: „aus hygienischen Gründen“. Doch ist das korrekt so? Nein, es handelt sich nämlich um eine falsche Zuordnung des Adjektivs.
Liebe Kunden,
aus hygienischen Gründen und gegenseitiger Rücksichtnahme bitten wir Sie, beim Warten an den Kassen, Bedientresen und Leergutautomaten einen möglichst großzügigen Abstand zu den anderen Kunden einzuhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr […]-Team
Das Inhaltliche mal beiseitegelassen, finden Sie das korrekt so? (Die Auszeichnungen wurden aus dem Original übernommen.)
Davon abgesehen, dass die „gegenseitige Rücksichtnahme“ hier etwas im luftleeren Raum steht, handelt es sich bei den „hygienischen Gründen“ um ein weiteres Beispiel für die falsche Zuordnung von Adjektiven. Hygienisch sind nämlich nicht die Gründe, sondern die Bitte geschieht aus Gründen der Hygiene!
Was nun die „gegenseitige Rücksichtnahme“ angeht, so wäre es weniger missverständlich gewesen zu formulieren
aus Gründen der Hygiene und der gegenseitigen Rücksichtnahme […]
Wie häufig diese falsche Zuordnung von Adjektiven verbreitet ist, offenbart sich bei einer Suchanfrage, hier bei DuckDuckGo. Die Ergebnisse reichen von der Frage, ob man Erdbeeren waschen soll, über die Schließung von Bäckereifilialen bis hin zum Zusammenhang von Beschneidung und Hygiene. Vorbildlich hingegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 312g Widerrufsrecht, in dem es in Absatz 2 Nr. 3 heißt:
[…] Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde […]
Über die auch nicht ganz korrekte Anwendung der Grußformel am Ende wollen wir hier einmal hinwegsehen.
(Bildquelle: Jens Tippenhauer auf Xing, mit freundlicher Genehmigung des Autors)
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