Schreiben wir eigentlich am Satzanfang immer groß? Im Prinzip ja, doch es gibt Ausnahmen!
Eine der Regeln, die wohl alle von uns aus der Schulzeit noch verinnerlicht haben, ist die, dass der Satzanfang immer groß ist. Das heißt, dass wir das erste Wort eines Satzes großschreiben. Doch gilt diese Regel immer und überall? Nun, es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel dann, wenn ein Satz mit einem Apostroph beginnt.
’s ist nun mal nicht zu ändern.
Auch nach Auslassungspunkten am Satzanfang schreiben wir so weiter, wie wir es auch mitten im Satz täten:
… der Rest war Schweigen.
Beginnt der Satz mit einem in Anführungszeichen gesetzten oder anderweitig ausgezeichneten Wort, verbliebt dieses ebenfalls klein:
„arbeiten“, „chillen“ und „dauern“ sind Verben.
hassen und Hessen gehören zu unterschiedlichen Wortkategorien.
Meine persönliche Empfehlung: In diesen Fällen würde ich die hier besprochene Ausnahmeregel von der Großschreibung am Satzanfang nicht so streng nehmen und bei der üblichen Großschreibung bleiben. Es sei denn, dass es sich bei den in Anführungszeichen gesetzten Wort um ein Zitat handelt!
Auf einen weiteren interessanten Zusammenhang weist der entsprechende Artikel der Duden-Sprachberatung hin, der mich zu diesem Thema geführt hat, nämlich auf Zahlen.
1973 wurde Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen.
So der Beispielsatz des Duden.
Streng genommen wird hier also nicht „am Satzanfang kleingeschrieben“, sondern den Satzanfang bilden Apostroph, Auslassungspunkte oder Zahlen.
(Duden: Groß- oder Kleinschreibung am Satzanfang)
Dass für Zahlen in Ziffern eine Groß- und eine Kleinschreibung existieren, ist mir vermutlich so neu wie Ihnen, doch wir lernen nie aus. Und wenigstens wissen wir nun, dass am Satzanfang nicht immer großgeschrieben wird!
(Siehe zu den korrekten Schreibweisen von Apostroph und Auslassungspunkten sowie anderen Zeichen hier auch „Die häufigsten typografischen Fehler“!)