AGBs, AKWs usw.: Immer wieder finden wir ein Plural‑s bei Abkürzungen. Doch ist dies notwendig? In den meisten Fällen nicht!
Es wird viel abgekürzt heutzutage. „AGBs“ und „AKWs“ hat wohl jede(r) schon gesehen resp. gelesen. Früher allerdings auch schon: „PKWs“ und „LKWs“ zum Beispiel. In allen diesen Fällen finden wir ein Plural‑s. Doch ist dies überhaupt notwendig?
Nein. Wenigstens nicht immer.
Das Plural‑s bei Abkürzungen ist bei Wörtern wie den genannten „AKWs, LKWs, PKWs“ völlig falsch, weil der Plural in den ausgeschriebenen Versionen auch ohne dieses „s“ funktioniert: Atomkraftwerke, Last- bzw. Personenkraftwagen! (Hier wie in den alten Versionen übrigens richtigerweise als „Pkw“ oder „Lkw” abgekürzt.)
Ein weiteres Beispiel ist das sehr häufig gelesene „AGBs“. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ stehen aber sowieso schon im Plural, sodass hier ein Plural‑s ebenso völlig überflüssig ist! Immer dann, wenn ich ein „AGBs“ sehe, muss ich an so etwas wie „Allgemeine Geschäftsbedingens“ denken.
Lediglich bei Abkürzungen wie etwa „CDs“ ist ein Plural‑s angebracht, weil es auch in der ausgeschriebenen Version vorkommt: Compact Disks. Und da wir gerade bei Tonträgern sind: Auch bei den wieder sehr beliebten LPs ist das Plural‑s angebracht. Das Wort erinnert zwar stark an „Langspielplatte“, was eine LP ja eigentlich ist, die Abkürzung steht aber für „Long Play“ bzw. „long playing“. Ähnlich verhält es sich mit den EPs für „Extended Play“. In diesen Fällen übernehmen wir das Plural‑s aus dem Englischen.
Sollten Sie also im Zweifel sein, ob ein Plural‑s bei Abkürzungen wirklich notwendig ist, überlegen Sie, ob das Wort in der ausgeschriebenen Version auch ein „s“ am Ende hat. Auf keinen Fall jedoch sind hier Apostrophe zu verwenden: „CD’s“, „EP’s“ usw. gehen gar nicht! (Siehe hierzu auch „Keine DVD‘s mehr !“)
(Inspiriert durch den Beitrag „Der Plural ist was Schwieriges“ bei Sackmühle vom 9. August 2022.)
Hallo, Herr Filkas,
tatsächlich ist das Plural‑s bei Abkürzungen meist nicht notwendig. Nur bei femininen Abkürzungen (die CD, die CDs; die AG, die AGs) wird es empfohlen, um Missverständnisse zu vermeiden. Dann steht aber immer ‑s für die Pluralform, auch wenn die Vollform den Plural nicht mit ‑s bildet (die Aktiengesellschaft, die Aktiengesellschaften).
Viele Grüße
Marion K.
Siehe auch: https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/abkuerzungen (unter »Deklination«)
Pardon, aber ich kann Ihnen nicht ganz folgen, zumal auch der Verweis zum Duden hier nicht unbedingt hilfreich ist.
Nur weil eine Abkürzung „feminin“ ist, soll ich ein überflüssiges Plural‑s setzen? Das mit den CDs hatte ich doch erklärt; es gehört hier dorthin, weil die ausgeschriebene Form über ein solches verfügt, und nicht deswegen, weil es „die CD“ ist oder „um Missverständnisse zu vermeiden“!
Was „die AGs“ anbelangt, so würde ich „Aktiengesellschaften“ ausschreiben, „um Missverständnisse zu vermeiden“, denn etwa im beruflichen Netzwerk Xing sind im Falle von „AG“ so gut wie immer Arbeitgeber gemeint, gleich, ob es sich um eine Ein- oder Mehrzahl handelt. Ich bin darüber früher sehr häufig gestolpert. Sollten tatsächlich einmal mehrere Aktiengesellschaften gemeint sein, ergibt es sich doch aus dem Zusammenhang, ob von einer oder mehreren gesprochen wird, sodass das Plural‑s hier auch nicht nötig wäre.
Aber danke für den Kommentar!
Hallo, Herr Filkas,
es tut mir leid, wenn mein Kommentar Sie verärgert hat – löschen Sie ihn gern.
Zur Erläuterung: AG für Arbeitgeber versteht man im Kontext sicher, geläufiger ist die Auflösung nach Duden: https://www.duden.de/rechtschreibung/AG
Zum Plural‑s bei Abkürzungen bezog ich mich auf diesen Abschnitt (ganz unten) unter obigem Link:
»Bei Initialwörtern steht im Plural gegebenenfalls die Endung ‑s (und nicht die Endung des zugrunde liegenden Wortes).
ZUM BEISPIEL
die EKGs (nicht: die EKGe)
die AGs (nicht: die AGen)«
Weitere Beispiele finden Sie im selben Abschnitt (»Deklination«).
Freundliche Grüße
Marion K.