Wir setzen unsere kleine Serie zu Änderungen im Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung fort. Heute geht es um Verbindungen mit „nicht“. Zusammen- oder Getrenntschreibung?
Mit diesem dritten Teil setzen wir unsere kleine Serie zu Änderungen im Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung fort. Heute geht es um Verbindungen mit „nicht“. Zusammen- oder Getrenntschreibung, das ist die Frage.
Verbindungen mit „nicht“
Die Partikel (ja, „Partikel“ im Sinne einer Wortklasse hat feminines Genus!) „nicht“ ist ein echter Alleskönner. Damit können wir im Deutschen einen ganzen Satz verneinen oder auch nur einzelne Satzglieder. Außerdem kann sie zusammen mit Substantiven oder Adjektiven neue Wörter bilden.
Mit Substantiven schreiben wir „nicht“ einfach zusammen:
- Nichtschwimmer/-in(nen),
- Nichttrinker/-in(nen).
In Kombination mit Adjektiven (oder auch Partizipien) hatten Sie bisher zwei Möglichkeiten zur Auswahl, nämlich Getrennt- oder Zusammenschreibung:
- nicht öffentlich,
- nichtöffentlich.
Beide Schreibweisen haben jedoch auch ihre Nachteile. So ist bei der Getrenntschreibung die Zuordnung von „nicht“ manchmal nicht eindeutig, ob es sich nur auf das Adjektiv/Partizip oder auf den gesamten Satz bezieht.
Sagt jemand zum Beispiel: „Ich kann mich nicht akademisch ausdrücken“, hat die Person dann Schwierigkeiten mit akademischen Begrifflichkeiten oder ist sie vielmehr besonders gut darin, so zu reden, dass auch Nichtakademiker/-innen sie problemlos verstehen? Sie verstehen? Es macht einen Unterschied, ob sich jemand „nicht akademisch“ oder „nichtakademisch“ ausdrückt!
Wenn Sie die fragliche Kombination zur Klarstellung der Verhältnisse zusammenschreiben, entstehen unter Umständen längere Wörter mit ungewohntem Schriftbild, etwa wie eben „nichtakademisch“. Oder „nichtberufstätig“. Zur besseren Gliederung wurde daher von manchen ein Bindestrich gesetzt.
„Nicht öffentlich“, „nichtöffentlich“ oder „nicht-öffentlich“?
Seit Juli sieht das Amtliche Regelwerk diese Schreibung zusätzlich vor. Nun gibt es neben „nicht-öffentlichen Sitzungen“ oder „nicht-rostendem Stahl“ auch entsprechende Substantivierungen mit Bindestrich wie die „Nicht-Geschäftsfähigen“ oder „Nicht-Gewünschtes“.
Falls Ihnen diese Dreifach-Auswahl verwirrend scheint, hat das Regelwerk eine Empfehlung zur Hand: In Verbindung mit Adjektiven und Partizipien schreiben Sie am besten getrennt („nicht amtlich“, „nicht rostend“), bei den Substantivierungen am besten zusammen („Nichtsesshafte“).
Meine persönliche Empfehlung: Ich habe schon immer Bindestriche verwendet, also auch und gerade bei Substantivierungen. Schon allein wegen der besseren Lesbarkeit.
Siehe auch
- Duden: „‚Nicht‘ in Verbindung mit Adjektiven oder Partizipien“
- Neue Kommaregeln bei Infinitivgruppen (erster Beitrag zu den Änderungen im Regelwerk)
- Neue Regel beim Genitiv‑s (zweiter Beitrag zu den Änderungen im Regelwerk)
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