Verbindungen mit „nicht“

Fragezeichen

Wir set­zen unsere kleine Serie zu Ände­run­gen im Amt­li­chen Regel­werk der deut­schen Recht­schrei­bung fort. Heute geht es um Ver­bin­dun­gen mit „nicht“. Zusammen- oder Getrenntschreibung?

Mit die­sem drit­ten Teil set­zen wir unsere kleine Serie zu Ände­run­gen im Amt­li­chen Regel­werk der deut­schen Recht­schrei­bung fort. Heute geht es um Ver­bin­dun­gen mit „nicht“. Zusammen- oder Getrennt­schrei­bung, das ist die Frage.

Verbindungen mit „nicht“

Die Par­ti­kel (ja, „Par­ti­kel“ im Sinne einer Wort­klasse hat femi­ni­nes Genus!) „nicht“ ist ein ech­ter Alles­kön­ner. Damit kön­nen wir im Deut­schen einen gan­zen Satz ver­nei­nen oder auch nur ein­zelne Satz­glie­der. Außer­dem kann sie zusam­men mit Sub­stan­ti­ven oder Adjek­ti­ven neue Wör­ter bilden.

Mit Sub­stan­ti­ven schrei­ben wir „nicht“ ein­fach zusammen:

  • Nichtschwimmer/-in(nen),
  • Nichttrinker/-in(nen).

In Kom­bi­na­tion mit Adjek­ti­ven (oder auch Par­ti­zi­pien) hat­ten Sie bis­her zwei Mög­lich­kei­ten zur Aus­wahl, näm­lich Getrennt- oder Zusammenschreibung:

  • nicht öffent­lich,
  • nicht­öf­fent­lich.

Beide Schreib­wei­sen haben jedoch auch ihre Nach­teile. So ist bei der Getrennt­schrei­bung die Zuord­nung von „nicht“ manch­mal nicht ein­deu­tig, ob es sich nur auf das Adjektiv/​Partizip oder auf den gesam­ten Satz bezieht.

Sagt jemand zum Bei­spiel: „Ich kann mich nicht aka­de­misch aus­drü­cken“, hat die Per­son dann Schwie­rig­kei­ten mit aka­de­mi­schen Begriff­lich­kei­ten oder ist sie viel­mehr beson­ders gut darin, so zu reden, dass auch Nichtakademiker/​-​innen sie pro­blem­los ver­ste­hen? Sie ver­ste­hen? Es macht einen Unter­schied, ob sich jemand „nicht aka­de­misch“ oder „nicht­aka­de­misch“ ausdrückt!

Wenn Sie die frag­li­che Kom­bi­na­tion zur Klar­stel­lung der Ver­hält­nisse zusam­men­schrei­ben, ent­ste­hen unter Umstän­den län­gere Wör­ter mit unge­wohn­tem Schrift­bild, etwa wie eben „nicht­aka­de­misch“. Oder „nicht­be­rufs­tä­tig“. Zur bes­se­ren Glie­de­rung wurde daher von man­chen ein Bin­de­strich gesetzt.

„Nicht öffentlich“, „nichtöffentlich“ oder „nicht-​öffentlich“?

Seit Juli sieht das Amt­li­che Regel­werk diese Schrei­bung zusätz­lich vor. Nun gibt es neben „nicht-​öffentlichen Sit­zun­gen“ oder „nicht-​rostendem Stahl“ auch ent­spre­chende Sub­stan­ti­vie­run­gen mit Bin­de­strich wie die „Nicht-​Geschäftsfähigen“ oder „Nicht-​Gewünschtes“.

Falls Ihnen diese Dreifach-​Auswahl ver­wir­rend scheint, hat das Regel­werk eine Emp­feh­lung zur Hand: In Ver­bin­dung mit Adjek­ti­ven und Par­ti­zi­pien schrei­ben Sie am bes­ten getrennt („nicht amt­lich“, „nicht ros­tend“), bei den Sub­stan­ti­vie­run­gen am bes­ten zusam­men („Nicht­sess­hafte“).

Meine per­sön­li­che Emp­feh­lung: Ich habe schon immer Bin­de­stri­che ver­wen­det, also auch und gerade bei Sub­stan­ti­vie­run­gen. Schon allein wegen der bes­se­ren Lesbarkeit.

Siehe auch

Ronald M. Filkas
Gelernter Schriftsetzer im Handsatz, Studium der Germanistik, zertifiziert abgeschlossene Fortbildungen „Web-Publishing Schwerpunkt DTP“ und Online-Redaktion, langjährige Erfahrungen als Schriftsetzer/ DTP-Fachkraft und als Korrektor und Lektor in Druckereien, Redaktionen und Verlagen. Mehr? Seite „Über mich“!

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