Neue Regel beim Genitiv‑s

Vor Kur­zem hat­ten wir Sie bereits dar­über infor­miert, dass es neue Kom­ma­re­geln bei Infi­ni­tiv­grup­pen gibt. Zusätz­lich gibt es aber auch eine neue Regel beim Genitiv‑s. Sie betrifft die Set­zung des Apostrophs. 

Neue Regel beim Genitiv‑s

Komma
Komma, als Hoch­komma auch Apo­stroph (eige­nes Werk)

Mit der Neu­auf­lage des Duden in die­sem Jahr hat sich des­sen Redak­tion über neue Regeln Gedan­ken gemacht. Nach der Neu­re­ge­lung der Kom­ma­re­geln bei Infi­ni­tiv­grup­pen, über die wir Sie hier bereits infor­miert hat­ten, folgt nun auch noch eine neue Regel beim Genitiv‑s. Diese betrifft die Set­zung des Apo­strophs. Genauer: den Apo­stroph bei Per­so­nen­na­men im Genitiv.

Wie die Duden-​Redaktion in ihrem letz­ten Rund­schrei­ben mit­teilte, sei die nach dem Apo­stroph vor dem Genitiv‑s von Per­so­nen­na­men „eine viel dis­ku­tierte Frage“. Bis­lang galt die­ser Apo­stroph als „klas­si­scher“ soge­nann­ter Dep­pen­apo­stroph. Zwar nicht in der Duden-​Redaktion, aber bei vie­len Men­schen, die sich kri­tisch mit der sprach­li­chen Ent­wick­lung und damit auch der Zei­chen­set­zung auseinandersetzen.

Doch nun gibt es eine Neuerung:

Man darf nur noch dann einen Apo­stroph vor das Genitiv‑s eines Per­so­nen­na­mens set­zen, wenn die­ser Per­so­nen­name zusam­men mit dem fol­gen­den Sub­stan­tiv einen Eigen­na­men (z. B. Fir­men­na­men) bildet.

So die Redak­tion. Im Wei­te­ren nennt sie einige (aller­dings wohl­be­kannte) Beispiele:

  • Lena‘s Blu­men­shop,
  • Heini’s Kiosk.

Die Schrei­bung ohne Apo­stroph ist hier aber auch erlaubt:

  • Lenas Blu­men­shop,
  • Hei­nis Kiosk.

In allen ande­ren Fäl­len ist das Genitiv‑s nicht zuläs­sig, also nur: Lenas nied­li­che Kat­zen­ba­bys, Hei­nis Reisetauben.

Die offizielle Einführung des Deppenapostrophs?

Bis­lang galt: Zur Abtren­nung des Genitiv‑s darf das Aus­las­sungs­zei­chen grund­sätz­lich nicht gesetzt wer­den! Zuge­las­sen war es nur aus­nahms­weise zur Ver­deut­li­chung von Eigen­na­men, etwa in Ver­bin­dung mit Fir­men­na­men. Doch schon diese Aus­nahme bedeu­tete quasi die Lega­li­sie­rung des Deppenapostrophs.

Ange­sichts die­ser Neue­rung, die eigent­lich gar keine ist, wäre zu fra­gen, ob sie nicht auf eine offi­zi­elle Ein­füh­rung des Dep­pen­apo­strophs hinausläuft.

Siehe auch

Ronald M. Filkas
Gelernter Schriftsetzer im Handsatz, Studium der Germanistik, zertifiziert abgeschlossene Fortbildungen „Web-Publishing Schwerpunkt DTP“ und Online-Redaktion, langjährige Erfahrungen als Schriftsetzer/ DTP-Fachkraft und als Korrektor und Lektor in Druckereien, Redaktionen und Verlagen. Mehr? Seite „Über mich“!

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