Vor Kurzem hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass es neue Kommaregeln bei Infinitivgruppen gibt. Zusätzlich gibt es aber auch eine neue Regel beim Genitiv‑s. Sie betrifft die Setzung des Apostrophs.
Neue Regel beim Genitiv‑s
Mit der Neuauflage des Duden in diesem Jahr hat sich dessen Redaktion über neue Regeln Gedanken gemacht. Nach der Neuregelung der Kommaregeln bei Infinitivgruppen, über die wir Sie hier bereits informiert hatten, folgt nun auch noch eine neue Regel beim Genitiv‑s. Diese betrifft die Setzung des Apostrophs. Genauer: den Apostroph bei Personennamen im Genitiv.
Wie die Duden-Redaktion in ihrem letzten Rundschreiben mitteilte, sei die nach dem Apostroph vor dem Genitiv‑s von Personennamen „eine viel diskutierte Frage“. Bislang galt dieser Apostroph als „klassischer“ sogenannter Deppenapostroph. Zwar nicht in der Duden-Redaktion, aber bei vielen Menschen, die sich kritisch mit der sprachlichen Entwicklung und damit auch der Zeichensetzung auseinandersetzen.
Doch nun gibt es eine Neuerung:
Man darf nur noch dann einen Apostroph vor das Genitiv‑s eines Personennamens setzen, wenn dieser Personenname zusammen mit dem folgenden Substantiv einen Eigennamen (z. B. Firmennamen) bildet.
So die Redaktion. Im Weiteren nennt sie einige (allerdings wohlbekannte) Beispiele:
- Lena‘s Blumenshop,
- Heini’s Kiosk.
Die Schreibung ohne Apostroph ist hier aber auch erlaubt:
- Lenas Blumenshop,
- Heinis Kiosk.
In allen anderen Fällen ist das Genitiv‑s nicht zulässig, also nur: Lenas niedliche Katzenbabys, Heinis Reisetauben.
Die offizielle Einführung des Deppenapostrophs?
Bislang galt: Zur Abtrennung des Genitiv‑s darf das Auslassungszeichen grundsätzlich nicht gesetzt werden! Zugelassen war es nur ausnahmsweise zur Verdeutlichung von Eigennamen, etwa in Verbindung mit Firmennamen. Doch schon diese Ausnahme bedeutete quasi die Legalisierung des Deppenapostrophs.
Angesichts dieser Neuerung, die eigentlich gar keine ist, wäre zu fragen, ob sie nicht auf eine offizielle Einführung des Deppenapostrophs hinausläuft.
Siehe auch
- Duden: Apostroph, hier Abschnitt D 16: Apostroph bei Namen
- Hinz & Kunz: zur Schreibung von Firmennamen