Neu: E‑Rechnungspflicht für Freelancer

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutsch­land eine umfas­sende E‑Rechnungspflicht für Unter­neh­men in Kraft. Diese betrifft auch Free­lan­cer, die mit Unter­neh­men zusammenarbeiten. 

Neu: E‑Rechnungspflicht für Freelancer

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutsch­land eine umfas­sende E‑Rechnungspflicht für Unter­neh­men in Kraft. Diese betrifft auch Free­lan­cer, die mit Unter­neh­men im B2B-​Bereich zusam­men­ar­bei­ten. Das heißt, dass sie ver­pflich­tet sind, elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen (E‑Rechnungen) aus­zu­stel­len und zu empfangen.

E‑Rechnungen sind Rech­nun­gen, die kom­plett digi­tal erstellt, ver­sen­det und emp­fan­gen wer­den. Im Gegen­satz zur klas­si­schen Papier­rech­nung läuft bei der E‑Rechnung die gesamte Hand­ha­bung von der Aus­stel­lung bis zur Archi­vie­rung digi­tal. Um den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen zu ent­spre­chen, müs­sen sie bestimmte Kri­te­rien erfül­len. So müs­sen sie eine elek­tro­ni­sche Signa­tur ent­hal­ten und in einem genorm­ten For­mat vorliegen.

Eine Über­sicht über Anfor­de­run­gen an elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen und über gän­gige For­mate sowie über die Wahl des For­mats und Emp­fän­ger­an­for­de­run­gen bie­tet ein Bei­trag im Web­log des Por­tals freelance.de. Den Bei­trag fin­den Sie hier: freelance.de-Blog: „E‑Rechnungspflicht für Free­lan­cer: Was Sie wis­sen müs­sen“. Sehr hilf­reich ist aber auch die ent­spre­chende Web­site des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums des Innern und für Hei­mat!

Einige wenige Aus­nah­men von der E‑Rechnungspflicht gibt es aber. So sind Rech­nun­gen, die an Pri­vat­kun­den gestellt wer­den, und Klein­be­trags­rech­nun­gen bis 250 Euro und bestimmte steu­er­freie Leis­tun­gen von der Pflicht aus­ge­nom­men. Hier dür­fen Sie wei­ter­hin auch Papier­rech­nun­gen ausstellen.

Neben­bei bemerkt: Die deut­sche Bezeich­nung von Free­lan­cer ist „freier Mit­ar­bei­ter“, nicht „Frei­be­ruf­ler“! Hier­bei han­delt es sich näm­lich grund­sätz­lich um zwei ver­schie­dene Paar Schuhe, auch wenn viele Frei­be­ruf­ler als Free­lan­cer tätig sind. Zum Bei­spiel Notare und Ärzte kön­nen jedoch ganz sicher nicht als freie Mit­ar­bei­ter bezeich­net werden!

(Siehe hier auch „Sind Sie Frei­be­ruf­ler oder Gewer­be­trei­ben­der?“!)

Ronald M. Filkas
Gelernter Schriftsetzer im Handsatz, Studium der Germanistik, zertifiziert abgeschlossene Fortbildungen „Web-Publishing Schwerpunkt DTP“ und Online-Redaktion, langjährige Erfahrungen als Schriftsetzer/ DTP-Fachkraft und als Korrektor und Lektor in Druckereien, Redaktionen und Verlagen. Mehr? Seite „Über mich“!

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