Neue Kommaregeln bei Infinitivgruppen

Komma

Viel­leicht haben Sie es schon erfah­ren: Es gibt neue Kom­ma­re­geln. Sie betref­fen die Set­zung des Kom­mas bei Infi­ni­tiv­grup­pen. Viel geän­dert hat sich für mei­nen Geschmack aber nicht, denn sie ähneln denen aus dem letz­ten Jahr­tau­send doch sehr. Lesen Sie mehr über neue Kom­ma­re­geln bei Infinitivgruppen.

Mit der Neu­auf­lage des Duden in die­sem Jahr hat sich des­sen Redak­tion auch über die Kom­ma­re­geln Gedan­ken gemacht. Sie betref­fen die Set­zung des Kom­mas bei Infi­ni­tiv­grup­pen. Viel geän­dert hat sich für mei­nen Geschmack aber nicht, denn sie ähneln denen aus dem letz­ten Jahr­tau­send und damit lange gül­ti­gen doch sehr.

Ab jetzt gilt also: Eine satz­wer­tige Infi­ni­tiv­gruppe wird vom über­ge­ord­ne­ten Satz durch ein Komma getrennt, wobei mit „satz­wer­tig“ gemeint ist, dass die Infi­ni­tiv­gruppe prak­tisch einem Neben­satz ent­spricht. Hier­bei ist es völ­lig egal, ob sie von einem Sub­stan­tiv, einem Adjek­tiv, einem Verb oder einem Pro­no­mi­nal­ad­verb abhängt.

Neue Kommaregeln bei Infinitivgruppen

Komma bei Infinitivgruppen

In allen fol­gen­den Bei­spie­len muss nun ein Komma gesetzt werden:

  • Es macht Spaß, im Herbst durch das gefal­lene Laub zu gehen.
  • Die Eich­hörn­chen sind eif­rig dabei, ihr Win­ter­fut­ter zu sammeln.
  • Die Tiere bemü­hen sich, mög­lichst gute Ver­ste­cke dafür zu finden.
  • Ich erfreue mich daran, die klei­nen Kerle zu beobachten.

Ist die Infi­ni­tiv­gruppe in den über­ge­ord­ne­ten Satz ein­ge­scho­ben, soll­ten Sie natür­lich den prak­ti­schen Komma-​Doppelpack, das „paa­rige Komma“, anwen­den (siehe hierzu den Ver­weis auf die häu­figs­ten Kom­ma­feh­ler ganz unten!):

  • Doch als mein Kater sich anschickt, die Nager zu jagen, mache ich mir Sorgen.

Das Komma steht auch, wenn die Infi­ni­tiv­gruppe dem über­ge­ord­ne­ten Satz vorausgeht:

  • Ein Eich­hörn­chen zu erwi­schen, gelang mei­nem Kater jedoch nicht.

Es spielt übri­gens keine Rolle, ob die Infi­ni­tiv­gruppe im über­ge­ord­ne­ten Satz die Rolle des Sub­jekts oder eines Objekts ein­nimmt. In die­sem einen Punkt kön­nen wir also einen Unter­schied im Ver­gleich zu den frü­he­ren Regeln fest­stel­len, die das Komma im Falle einer Ver­wen­dung der Infi­ni­tiv­gruppe als Sub­jekt ver­bo­ten hatten.

Kein Komma bei Infinitivgruppen

Wie bis­lang auch kann das Komma ent­fal­len, wenn nur der Infi­ni­tiv mit „zu“ dasteht, also keine Erwei­te­rung vorliegt:

  • Er bat sie[,] mitzukommen.
  • Der Bitte[,] mit­zu­kom­men[,] ent­sprach sie gern.

Ich habe hier die Kom­mata fast immer weggelassen.

Bestimmt ist Ihnen oben bereits die Ein­schrän­kung auf­ge­fal­len, dass die Infi­ni­tiv­gruppe „satz­wer­tig“ sein muss. Nun gibt es aber auch Infi­ni­tiv­grup­pen, die zum Prä­di­kat des über­ge­ord­ne­ten Sat­zes gehö­ren. Diese dür­fen nicht durch ein Komma abge­trennt wer­den. Im über­ge­ord­ne­ten Satz steht dann eines der fol­gen­den Ver­ben: „sein“, „haben“, „brau­chen“, „pfle­gen“, „schei­nen“ sowie (über­tra­gen gebraucht) „dro­hen“, „ver­spre­chen“. Einige Beispiele:

  • Dies ver­spricht ein schö­ner Tag zu werden.
  • Das hat dich nicht zu interessieren.
  • Ich pflege über die nicht beein­fluss­ba­ren Dinge nicht nachzudenken.

Es darf auch dann kein Komma gesetzt wer­den, wenn der Infi­ni­tiv und der über­ge­ord­nete Satz nicht klar von­ein­an­der zu tren­nen sind. Hierzu zwei oft genutzte Beispiele:

  • Den Betrag bit­ten wir auf unser Konto zu überweisen.
  • Ich habe dich zu errei­chen versucht.

Satzwertig oder nicht?

Häu­fig ist jedoch bei man­chen Ver­ben nicht ganz klar, ob der von ihnen abhän­gige Infi­ni­tiv nun satz­wer­tig ist oder nicht. Für die Kom­ma­set­zung heißt dies ent­spre­chend, dass das Komma ste­hen kann – oder eben nicht. In ers­ter Linie han­delt es sich dabei um fol­gende Ver­ben: „erlau­ben“, „beab­sich­ti­gen“, „ver­spre­chen“, „ver­su­chen“, „gestat­ten“, „wagen“, „pro­bie­ren“. Daher funk­tio­nie­ren fol­gende Sätze sowohl mit als auch ohne Komma:

  • Die Eltern erlaub­ten dem 15-​Jährigen nicht[,] ein Bier zu trinken.
  • Aber sie gestat­te­ten ihm[,] ein alko­hol­freies Rad­ler zu bestellen.
  • Er pro­bierte[,] es in einem Zug auszutrinken.

Fazit

Neue Kom­ma­re­geln bei Infi­ni­tiv­grup­pen? Wer die „alten“ Kom­ma­re­geln ver­in­ner­licht hat, dürfte bei den neuen wenig Pro­bleme bei der Anwen­dung haben.

Siehe auch

Ronald M. Filkas
Gelernter Schriftsetzer im Handsatz, Studium der Germanistik, zertifiziert abgeschlossene Fortbildungen „Web-Publishing Schwerpunkt DTP“ und Online-Redaktion, langjährige Erfahrungen als Schriftsetzer/ DTP-Fachkraft und als Korrektor und Lektor in Druckereien, Redaktionen und Verlagen. Mehr? Seite „Über mich“!

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