Ob nach einem Doppelpunkt groß- oder kleingeschrieben wird, ist eigentlich ganz einfach. Finden Sie nicht? Dann lesen Sie weiter!
Alltägliche Beispiele zeigen, dass bei der Frage, ob nach einem Doppelpunkt groß- oder kleingeschrieben wird, zumindest große Unsicherheit, wenn nicht gar Unkenntnis herrscht. Ein Beispiel aus einem Rundschreiben:
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Richtig oder falsch?
Großschreibung nur bei nach dem Doppelpunkt folgenden Ganzsätzen
Der Duden sagt hier eindeutig: falsch! Laut Regel 93 „wird das erste Wort eines Ganzsatzes großgeschrieben“. Und bei unserem Beispiel folgt nach dem Doppelpunkt aber kein Ganzsatz! In Punkt 2 dieser Regel heißt es nämlich:
Man schreibt nach einem Doppelpunkt klein, wenn der folgende Text nicht als Ganzsatz aufgefasst wird. Das ist in der Regel bei Aufzählungen, bei speziellen Angaben in Formularen o. Ä. der Fall.
Die Großschreibung wie in einem vor allem in Medien oft gesehenen Beispiel wie etwa
Fußball: Das Tor des Monats
ist eigentlich auch falsch, da es sich nicht um einen dem Doppelpunkt folgenden Ganzsatz handelt. Betrachtet man „Fußball“ aber (nur) als eine Art Schlagwort oder Ressort für das eigentliche Thema „Das Tor des Monats“, dann hätte diese Schreibweise zwar eine Chance auf Berechtigung, sieht für meinen Geschmack aber trotzdem nicht schön aus!
Laut Punkt 1 „kann [nach einem Doppelpunkt] groß- oder kleingeschrieben werden, wenn der folgende Satz (wie ein Teilsatz) auch mit Gedankenstrich oder Komma angeschlossen werden könnte“.
Die Verwendung des Gedankenstrichs im Duden-Beispiel
Das Haus, die Wirtschaftsgebäude, die Stallungen: Alles oder alles war den Flammen zum Opfer gefallen. (Denn man könnte auch schreiben: Das Haus, die Wirtschaftsgebäude, die Stallungen – alles war den Flammen zum Opfer gefallen.)
halte ich persönlich allerdings nicht für sehr gelungen. Merke aber: Nach einem Doppelpunkt wird nur großgeschrieben, wenn der Teil danach ein Ganzsatz ist!
Angabe der Staatsangehörigkeit
Die Kleinschreibung nach dem Doppelpunkt gilt übrigens auch bei Angaben von Staatsangehörigkeit bzw. Nationalität.
Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit.
Also heißt es etwa in Formularen:
Staatsangehörigkeit/Nationalität: deutsch.
Wann überhaupt ein Doppelpunkt?
Es gibt ein ausgezeichnetes Mittel, um logische Bindewörter zu ersparen und überhaupt den Satzbau zu entfetten: den Doppelpunkt. Ludwig Reiners: Stilkunst. Ein Lehrbuch deutscher Prosa. Neubearbeitung von Stephan Meyer und Jürgen Schiewe, 2. Auflage, München 2004, Seite 106
Zunächst einmal (Regel 33) „steht (der Doppelpunkt) vor angekündigten wörtlich wiedergegebenen Äußerungen, Gedanken oder Textstellen“:
Ich sage: „Mit mir nicht!“
Im Weiteren (Regel 34) steht der Doppelpunkt „vor angekündigten Aufzählungen, Angaben, Erläuterungen, Titeln usw.“ und (Regel 35) „vor Sätzen, die das vorher Gesagte zusammenfassen oder eine Schlussfolgerung daraus ziehen“:
Staatsangehörigkeit: deutsch
Gebrauchsanweisung: Man nehme …
Brötchen, Semmel, Schrippe, Weck: Wie sage ich's richtig?
Allgemeines
Der Doppelpunkt, früher auch Kolon genannt, wird, wie das Komma oder das Semikolon, zu den Satzmittezeichen gezählt. Vor ihm steht (im Unterschied zum Französischen) kein Leerzeichen, außer bei der Angabe von Mischverhältnissen oder Spielständen:
1 : 1
Heutzutage wird der Doppelpunkt auch häufig bei Uhrzeiten verwendet, wobei ich selbst dieser Schreibung ablehnend gegenüberstehe. Das dem Doppelpunkt ähnliche Längezeichen (ː) des Internationalen Phonetischen Alphabets (IPA) zeigt an, dass der durch den vorhergehenden Buchstaben dargestellte Laut lang ausgesprochen werden muss:
Naht [naːt]
Dessen Unicode-Standard-Nummer (UCS) lautet übrigens U+02D0, die des Doppelpunkts U+003A.
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