Bereits seit dem 23. September 2020 gelten die Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit. Was Website-Betreiber und ‑Ersteller, die beruflich mit dem Thema zu tun haben, spätestens jetzt wissen sollten.
Bereits 2016 hat die EU eine Richtlinie verabschiedet, die die Mitgliedstaaten verpflichtete, Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit einzurichten. Um diese Richtlinie (2016÷2101) umzusetzen, haben Bund und Länder in Deutschland die entsprechenden Gesetze bereits erlassen. Sie gelten seit dem 23. September 2020 und besagen, dass öffentliche Stellen Webseiten und Apps barrierefrei und zugänglich gestalten müssen. Zusätzlich muss eine sogenannte Barrierefreiheitserklärung erstellt und auf der Webseite eingebunden werden, die regelmäßig aktualisiert werden muss.
Für wen gelten die Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit?
- Für alle Webseiten und ‑angebote aller öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen,
- für Unternehmen des Privatrechts, wenn sie nach Artikel 2, Absatz 1, Nr. 4 der EU-Vergaberechtsrichtlinie Einrichtungen und Dienstleistungen anbieten, die der Öffentlichkeit offenstehen bzw. bereitgestellt werden müssen. Hierzu gehören zum Beispiel Verkehrsunternehmen der Kommunen oder Krankenhäuser.
Für Websites, die ab September 2018 online sind, gilt diese Pflicht bereits seit September 2019. Ab September 2020 gilt diese Pflicht nun auch für ältere Websites, für Apps von öffentlichen Stellen ab Juni 2021.
Wenn Sie beruflich mit der Erstellung von Websites zu tun haben, sind diese Regeln ab sofort umzusetzen. Als Betreiber/-in von eher privaten Angeboten wie Weblogs sind Sie bislang von den Regelungen der Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit ausgenommen. Trotzdem kann es nie schaden, Ihre Angebote barrierefrei zu er- oder umzustellen!
Quelle mit weiteren Informationen: eRecht24: „Erklärung zur Barrierefreiheit auf Websites: Was müssen öffentliche Stellen jetzt beachten?“ mit einem Generator für die Barrierefreiheitserklärung.
(Siehe hier zum Thema „Grundlagen für barrierefreie Webseiten“ und „Barrierefreie WordPress-Webseiten“!)
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