Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit

Paragraphenzeichen

Bereits seit dem 23. Sep­tem­ber 2020 gel­ten die Gesetze zur digi­ta­len Bar­rie­re­frei­heit. Was Website-​Betreiber und ‑Erstel­ler, die beruf­lich mit dem Thema zu tun haben, spä­tes­tens jetzt wis­sen sollten.

Bereits 2016 hat die EU eine Richt­li­nie ver­ab­schie­det, die die Mit­glied­staa­ten ver­pflich­tete, Gesetze zur digi­ta­len Bar­rie­re­frei­heit ein­zu­rich­ten. Um diese Richt­li­nie (2016÷2101) umzu­set­zen, haben Bund und Län­der in Deutsch­land die ent­spre­chen­den Gesetze bereits erlas­sen. Sie gel­ten seit dem 23. Sep­tem­ber 2020 und besa­gen, dass öffent­li­che Stel­len Web­sei­ten und Apps bar­rie­re­frei und zugäng­lich gestal­ten müs­sen. Zusätz­lich muss eine soge­nannte Barrierefreiheits­erklärung erstellt und auf der Web­seite ein­ge­bun­den wer­den, die regel­mä­ßig aktua­li­siert wer­den muss.

Für wen gelten die Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit?

  • Für alle Web­sei­ten und ‑ange­bote aller öffent­li­chen Stel­len des Bun­des, der Län­der und der Kommunen,
  • für Unter­neh­men des Pri­vat­rechts, wenn sie nach Arti­kel 2, Absatz 1, Nr. 4 der EU-​Vergaberechtsrichtlinie Ein­rich­tun­gen und Dienst­leis­tun­gen anbie­ten, die der Öffent­lich­keit offen­ste­hen bzw. bereit­ge­stellt wer­den müs­sen. Hierzu gehö­ren zum Bei­spiel Ver­kehrs­un­ter­neh­men der Kom­mu­nen oder Krankenhäuser.

Für Web­sites, die ab Sep­tem­ber 2018 online sind, gilt diese Pflicht bereits seit Sep­tem­ber 2019. Ab Sep­tem­ber 2020 gilt diese Pflicht nun auch für ältere Web­sites, für Apps von öffent­li­chen Stel­len ab Juni 2021.

Wenn Sie beruf­lich mit der Erstel­lung von Web­sites zu tun haben, sind diese Regeln ab sofort umzu­set­zen. Als Betreiber/​-​in von eher pri­va­ten Ange­bo­ten wie Web­logs sind Sie bis­lang von den Rege­lun­gen der Gesetze zur digi­ta­len Bar­rie­re­frei­heit aus­ge­nom­men. Trotz­dem kann es nie scha­den, Ihre Ange­bote bar­rie­re­frei zu er- oder umzustellen!

Quelle mit wei­te­ren Infor­ma­tio­nen: eRecht24: „Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit auf Web­sites: Was müs­sen öffent­li­che Stel­len jetzt beach­ten?“ mit einem Gene­ra­tor für die Barrierefreiheitserklärung.

(Siehe hier zum Thema „Grund­la­gen für bar­rie­re­freie Web­sei­ten“ und „Bar­rie­re­freie WordPress-​Webseiten“!)

Ronald M. Filkas
Gelernter Schriftsetzer im Handsatz, Studium der Germanistik, zertifiziert abgeschlossene Fortbildungen „Web-Publishing Schwerpunkt DTP“ und Online-Redaktion, langjährige Erfahrungen als Schriftsetzer/ DTP-Fachkraft und als Korrektor und Lektor in Druckereien, Redaktionen und Verlagen. Mehr? Seite „Über mich“!

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