Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Was bedeutet das für Unternehmen und Betreiberinnen und Betreiber (kommerzieller) Websites?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verbindlich für viele digitale Produkte und Dienstleistungen. Der Ursprung dieses Gesetzes liegt auf EU-Ebene: Mit der Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA), hat die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen, um digitale Barrieren in Produkten und Dienstleistungen abzubauen.
Hintergrund ist die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und von älteren Menschen. Ziel ist ein einheitlicher Mindeststandard für Barrierefreiheit im EU-Binnenmarkt.
Die praktische Umsetzungspflicht hat also schon längst begonnen und ist bereits in Kraft!
Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG gilt für eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen:
- E‑Commerce-Websites und Online-Shops,
- digitale Buchungssysteme und Banking-Apps,
- Selbstbedienungsterminals, etwa bei Geldautomaten,
- digitale Endgeräte wie Smartphones, Router oder E‑Book-Reader,
- Software mit Endnutzeroberfläche, etwa bei Apps mit Login-Möglichkeit.
Kleinstunternehmen sind nur dann ausgenommen, wenn sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen. Sobald jedoch Produkte hergestellt oder verkauft werden, greift das Gesetz auch hier!
Zentrale Anforderungen
- Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste,
- Navigation vollständig per Tastatur möglich, keine blinkenden Inhalte, Zeitsteuerung vermeidbar,
- klare Struktur, einfache Sprache, Hilfetexte bei Formularen,
- semantisch korrekter HTML-Code, Unterstützung von Screenreadern, Kompatibilität mit assistiven Technologien.
Dass gut lesbare Schriften eine Selbstverständlichkeit sein sollten, dürfte auch ohne besondere Erwähnung bekannt sein.
Ab dem 28. Juni 2025 werden BFSG-Verstöße rechtlich sanktioniert. Zu den möglichen Folgen zählen Bußgelder, Abmahnungen, der Verlust öffentlicher Fördermittel und die Rückstufung in Suchmaschinen-Rankings.
Weitere Verweise
- Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales [BMAS): Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) (eine sehr ausführliche Erklärung des Gesetzes)
- IONOS: „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Unternehmen wissen müssen“ (Beitrag des Internet-Dienstleisters IONOS mit vielen nützlichen Informationen auch auf dessen Unterseiten)
- W3C: Web Accessibility Evaluation Tools List
- Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit
- Grundlagen für barrierefreie Webseiten
Die beiden letzten eigenen Beiträge sind zwar schon etwas älter, dürften aber weitgehend noch aktuell sein!