Barrierefreiheitsstärkungs­gesetz in Kraft!

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Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz. Was bedeu­tet das für Unter­neh­men und Betrei­be­rin­nen und Betrei­ber (kom­mer­zi­el­ler) Websites?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) ver­bind­lich für viele digi­tale Pro­dukte und Dienst­leis­tun­gen. Der Ursprung die­ses Geset­zes liegt auf EU-Ebene: Mit der Richt­li­nie (EU) 2019/882, bekannt als Euro­pean Acces­si­bi­lity Act (EAA), hat die Euro­päi­sche Union einen ein­heit­li­chen Rechts­rah­men geschaf­fen, um digi­tale Bar­rie­ren in Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen abzubauen.

Hin­ter­grund ist die gleich­be­rech­tigte und dis­kri­mi­nie­rungs­freie Teil­habe von Men­schen mit Behin­de­run­gen, Ein­schrän­kun­gen und von älte­ren Men­schen. Ziel ist ein ein­heit­li­cher Min­dest­stan­dard für Bar­rie­re­frei­heit im EU-Binnenmarkt.

Die prak­ti­sche Umset­zungs­pflicht hat also schon längst begon­nen und ist bereits in Kraft!

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG gilt für eine breite Palette an Pro­duk­ten und Dienstleistungen:

  • E‑Com­merce-Web­sites und Online-Shops,
  • digi­tale Buchungs­sys­teme und Banking-Apps,
  • Selbst­be­die­nungs­ter­mi­nals, etwa bei Geldautomaten,
  • digi­tale End­ge­räte wie Smart­phones, Rou­ter oder E‑Book-Rea­der,
  • Soft­ware mit End­nut­zer­ober­flä­che, etwa bei Apps mit Login-Mög­lich­keit.

Kleinst­un­ter­neh­men sind nur dann aus­ge­nom­men, wenn sie aus­schließ­lich Dienst­leis­tun­gen erbrin­gen. Sobald jedoch Pro­dukte her­ge­stellt oder ver­kauft wer­den, greift das Gesetz auch hier!

Zentrale Anforderungen

  • Alt-Texte für Bil­der, Unter­ti­tel für Videos, aus­rei­chende Farbkontraste,
  • Navi­ga­tion voll­stän­dig per Tas­ta­tur mög­lich, keine blin­ken­den Inhalte, Zeit­steue­rung vermeidbar,
  • klare Struk­tur, ein­fa­che Spra­che, Hil­fe­texte bei Formularen,
  • seman­tisch kor­rek­ter HTML-Code, Unter­stüt­zung von Screen­rea­dern, Kom­pa­ti­bi­li­tät mit assis­ti­ven Technologien.

Dass gut les­bare Schrif­ten eine Selbst­ver­ständ­lich­keit sein soll­ten, dürfte auch ohne beson­dere Erwäh­nung bekannt sein.

Ab dem 28. Juni 2025 wer­den BFSG-Ver­stöße recht­lich sank­tio­niert. Zu den mög­li­chen Fol­gen zäh­len Buß­gel­der, Abmah­nun­gen, der Ver­lust öffent­li­cher För­der­mit­tel und die Rück­stu­fung in Suchmaschinen-Rankings.

Weitere Verweise

Die bei­den letz­ten eige­nen Bei­träge sind zwar schon etwas älter, dürf­ten aber weit­ge­hend noch aktu­ell sein!

Ronald M. Filkas
Gelernter Schriftsetzer im Handsatz, Studium der Germanistik, zertifiziert abgeschlossene Fortbildungen „Web-Publishing Schwerpunkt DTP“ und Online-Redaktion, langjährige Erfahrungen als Schriftsetzer/ DTP-Fachkraft und als Korrektor und Lektor in Druckereien, Redaktionen und Verlagen. Mehr? Seite „Über mich“!

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